Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer

Datum des Inkrafttretens: 31. Mai 2025.

Diese Standardvereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer legt die Bedingungen fest, die jede Transaktion zwischen einem Käufer und einem Verkäufer auf FeetClub regeln.

Diese Verkäufervereinbarung wird zwischen FeetClub, einer französischen Gesellschaft („FeetClub"), und Ihnen, der Einzelperson oder dem Unternehmen, die bzw. das sich als Verkäufer registriert („Verkäufer"), geschlossen.

FeetClub besitzt und betreibt die Website zum Teilen von Social-Media-Inhalten, die als feet.club bekannt ist („Website"), die Verkäufern Abrechnungslösungen, Werbemedien, Speicherplatz, Hosting und virtuellen Webspace (zusammen „Dienste") über eine proprietäre Weboberfläche bereitstellt, um ihre Inhalte zu veröffentlichen und mit Käufern („Käufer") zur persönlichen Kommunikation und Unterhaltung zu interagieren.

Der Verkäufer möchte die Website und die Dienste nutzen, um die Inhalte des Verkäufers zu monetarisieren und mit Käufern zu interagieren.

Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:

  1. Anwendbarkeit.Die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website legt die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Website durch den Verkäufer fest. Diese Vereinbarung regelt die Nutzung der Website und der Dienste durch den Verkäufer zur Monetarisierung der Inhalte des Verkäufers und zur Interaktion mit Käufern. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website sind die Bestimmungen dieser Vereinbarung maßgeblich.

  2. Anmeldung

    1. Berechtigung.Der Verkäufer muss entweder (a) eine Einzelperson sein, die (i) mindestens 18 Jahre alt ist (oder das Volljährigkeitsalter, falls dieses höher ist) und (ii) die rechtliche Fähigkeit besitzt, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen; oder (b) ein Unternehmen sein, das (i) in seiner Gerichtsbarkeit ordnungsgemäß gegründet wurde und (ii) die Befugnis und Autorität besitzt, rechtsverbindliche Verträge abzuschließen.

    2. Registrierung.Zur Registrierung muss der Verkäufer das Verkäufer-Registrierungsformular ausfüllen und eine Kopie des gültigen, von einer Behörde ausgestellten Lichtbildausweises des Verkäufers (in Farbe) einreichen, der den vollständigen rechtlichen Namen, das Geburtsdatum und das Ablaufdatum des Verkäufers (oder, im Falle eines Unternehmens, des Inhabers) zum Zwecke der Alters- und Identitätsverifizierung enthält. Wenn der Verkäufer in den USA lebt, muss der Verkäufer außerdem ein ausgefülltes W-9-Formular einreichen. Wenn der Verkäufer außerhalb der USA lebt, muss der Verkäufer ein ausgefülltes W-8BEN-Formular einreichen. Der Verkäufer ermächtigt FeetClub, die Gültigkeit des von einer Behörde ausgestellten Lichtbildausweises des Verkäufers (oder, im Falle eines Unternehmens, des Inhabers) bei einem Drittanbieter für Verifizierungsdienste zu überprüfen.

    3. Tatsachenerklärungen.Mit der Registrierung erklärt der Verkäufer, dass die folgenden Tatsachen zutreffend sind: (a) alle Angaben zur Kontoregistrierung sind zutreffend; (b) falls der Verkäufer zuvor ein Konto hatte, wurde das alte Konto des Verkäufers nicht von FeetClub wegen Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungsvereinbarung gekündigt oder gesperrt; (c) die Registrierung des Verkäufers erfolgt zur eigenen Nutzung des Verkäufers, und der Verkäufer darf sein Konto nicht anderweitig verkaufen, vermieten oder an eine andere Person übertragen; und (d) der Verkäufer darf keinen Drittanbieter für Zahlungsdienste nutzen, um Zahlungen für Verkäuferangebote anzunehmen.

  3. Servicegebühren. FeetClub berechnet dem Verkäufer eine Servicegebühr in Höhe von 20 % aller an den Verkäufer geleisteten Käuferzahlungen (ohne etwaige Steueranteile der Käuferzahlung) für die Nutzung der Website und der Dienste („Servicegebühr"). Verkäufer, die den Pro-Plan abonniert haben, profitieren von einer reduzierten Servicegebühr von 0 %. FeetClub zahlt die verbleibenden 100 % der Käuferzahlung (ohne etwaige Steueranteile der Käuferzahlung) an den Verkäufer („Verkäufereinnahmen"). Die Servicegebühr umfasst die Kosten für die Bereitstellung, Wartung und den Betrieb der Website sowie die Speicherung der Verkäuferinhalte. FeetClub zieht die Servicegebühr von der Käuferzahlung ab und zahlt dem Verkäufer die Verkäufereinnahmen auf die in Abschnitt 8.1 beschriebene Weise aus. Für die Zwecke dieser Vereinbarung:

    1. „Käuferzahlung" bezeichnet alle Zahlungen, die ein Käufer an einen Verkäufer leistet (a) im Zusammenhang mit einer Käufer/Verkäufer-Transaktion oder (b) in Form eines Trinkgelds für einen Verkäufer;

    2. „Käufer/Verkäufer-Transaktion" bezeichnet jede Transaktion zwischen einem Käufer und einem Verkäufer auf der Website, durch die Zugang zu Verkäuferangeboten gewährt wird, einschließlich auf eine der folgenden Arten: (a) Zahlungen eines Käufers zur Ansicht von Pay-per-View- oder Pay-per-Media-Verkäuferinhalten eines Verkäufers und (b) Nutzung der Käufer-Interaktionsfunktion auf dem Konto eines Verkäufers durch den Käufer.

  4. Plattformgebühr. Zusätzlich zur Servicegebühr muss der Verkäufer FeetClub eine Plattformgebühr in Höhe von 9,99 $ pro Monat zahlen („Plattformgebühr"). Die Plattformgebühr stellt sicher, dass alle Verkäufer, die die Website nutzen, es ernst meinen mit dem Verkauf ihrer Verkäuferinhalte auf der Website. FeetClub verwendet die Plattformgebühr für Marketingzwecke, um potenzielle Käufer anzusprechen, sowie für wöchentliche Geld-Gewinnspiele, bei denen FeetClub die Inhalte von Verkäufern kauft, die mit FeetClub in den sozialen Medien interagieren und auf der Website aktiv sind. Der Verkäufer muss eine gültige Kreditkarte hinterlegt haben, damit FeetClub die Plattformgebühr abbuchen kann. FeetClub bucht die Plattformgebühr automatisch vor jeder Laufzeit ab.

  5. Geistige Eigentumsrechte des Unternehmens; beschränkte Lizenz

    1. Eigentum.Mit Ausnahme der Verkäuferinhalte sind die Inhalte, Daten und Materialien auf der Website, einschließlich der Texte, Grafiken, interaktiven Funktionen, Logos, Bilder, Fotos, Audiodateien (z. B. Musik und andere Töne), Videos, Software und aller anderen hörbaren, visuellen oder herunterladbaren Materialien sowie der Auswahl, Anordnung, Koordination, Zusammenstellung und des Gesamterscheinungsbilds der Website (zusammen „Materialien"), geistiges Eigentum von FeetClub, seinen Lizenzgebern und seinen Lieferanten. Französisches Urheberrecht, Ausstattungsschutzrecht, Patentrecht, Markenrecht und andere Gesetze schützen die Website, die Dienste und die Materialien. Die Eigentumsrechte und alle Rechte an der Website, den Diensten und den Materialien verbleiben je nach Fall bei FeetClub, seinen Lizenzgebern oder seinen Lieferanten. Der Verkäufer erwirbt keine Eigentumsrechte an der Website, den Diensten oder den Materialien. Sofern FeetClub dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt, darf der Verkäufer die Website, die Dienste oder die Materialien nicht reproduzieren, verbreiten, modifizieren, davon abgeleitete Werke erstellen, öffentlich anzeigen, öffentlich aufführen, erneut veröffentlichen, herunterladen, speichern oder übertragen. Wenn der Verkäufer mit Genehmigung eine Kopie von Materialien für seinen persönlichen Gebrauch herunterlädt oder ausdruckt, muss der Verkäufer alle Urheberrechts-, Marken- oder sonstigen Eigentumshinweise beibehalten. FeetClub behält sich alle Rechte an der Website, den Diensten und den Materialien vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden.

    2. Beschränkte Lizenz.FeetClub gewährt dem Verkäufer hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare (außer wie in dieser Vereinbarung angegeben), widerrufliche, beschränkte Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der Website, der Materialien, der Dienste und der zugehörigen Software ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung, einschließlich des Rechts, ein Profil zu erstellen, Inhalte hochzuladen, Inhalte und andere Angebote über die Website zu verkaufen und mit Käufern über die Website und die interaktiven Dienste zu interagieren. FeetClub untersagt jede Nutzung, die über das durch diese Vereinbarung Gestattete hinausgeht.

    3. Verfügbarkeit der Website.FeetClub kann jeden Teil der Website, der Dienste oder der Materialien jederzeit, aus beliebigem Grund und ohne Vorankündigung ändern, entfernen oder einstellen, und FeetClub haftet dem Verkäufer in keiner Weise für mögliche Folgen dieser Änderungen.

  6. Verkäuferkonto

    1. Kontoerstellung.Während des Registrierungsprozesses erstellt der Verkäufer ein Konto, indem er FeetClub die im Registrierungsformular abgefragten zutreffenden Informationen bereitstellt. Der Verkäufer muss eine gültige E-Mail-Adresse, einen Benutzernamen und ein Passwort angeben. Das Passwort des Verkäufers sollte eindeutig sein (d. h. sich von denen unterscheiden, die der Verkäufer für andere Websites verwendet) und muss den technischen Anforderungen der Website an die Zusammensetzung von Passwörtern entsprechen. Der Verkäufer darf keinen Benutzernamen wählen, der beleidigend ist oder die Dienstleistungsmarke, Marke oder den Handelsnamen einer anderen Person verletzt.

    2. Verantwortung für das Konto.Der Verkäufer ist für die Geheimhaltung seines Passworts und Kontos verantwortlich. Darüber hinaus ist der Verkäufer für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter seinem Konto stattfinden, einschließlich aller Handlungen oder Unterlassungen autorisierter Personen, die der Verkäufer seinem Konto hinzufügt. Der Verkäufer wird FeetClub unverzüglich über jede unbefugte Nutzung seines Kontos oder jeden anderen Sicherheitsverstoß informieren.

    3. Haftung für Kontomissbrauch.FeetClub haftet nicht für Verluste, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass eine andere Person sein Passwort oder Konto nutzt, sei es mit oder ohne Wissen des Verkäufers. Der Verkäufer kann für Verluste haftbar gemacht werden, die FeetClub oder einer anderen Person dadurch entstehen, dass eine andere Person das Konto oder Passwort des Verkäufers nutzt.

    4. Nutzung anderer Konten.Der Verkäufer darf zu keinem Zeitpunkt das Konto einer anderen Person nutzen.

    5. Kontosicherheit.FeetClub legt Wert auf die Integrität und Sicherheit der personenbezogenen Daten des Verkäufers. FeetClub kann jedoch nicht garantieren, dass es unbefugten Personen niemals gelingen wird, die Sicherheitsmaßnahmen der Website zu überwinden oder personenbezogene Daten, die der Verkäufer FeetClub bereitstellt, für unzulässige Zwecke zu nutzen. Dementsprechend erkennt der Verkäufer an, dass er personenbezogene Daten auf eigenes Risiko übermittelt.

  7. Verkäuferangebote

    1. Verkäuferprofil.Der Verkäufer erstellt ein Profil („Verkäuferprofil") auf der Website, um verschiedene Inhalte und Dienste zum Verkauf anzubieten und darzustellen, einschließlich Videos, Fotos, Timeline, täglicher Storys, Nachrichten, Chat und aller anderen kostenpflichtigen Funktionen, die jetzt oder in Zukunft verfügbar sind (zusammen „Verkäuferangebote"). Jedes Bild oder Foto, das als Profilbild oder Avatar im Verkäuferprofil verwendet wird, muss das Erscheinungsbild des Verkäufers genau wiedergeben.

    2. Verkäuferinhalte.Der Verkäufer kann verschiedene Medien, Inhalte und Materialien eigener Erstellung über sein Konto oder darüber erstellen, hochladen, senden oder anzeigen, einschließlich Fotos, Videos, Audiodateien (z. B. Musik und andere Töne), Daten, Texte (wie Kommentare und Hashtags), Metadaten, Bilder, interaktive Funktionen, Emojis, GIFs, Memes und alle anderen Materialien (zusammen „Verkäuferinhalte"). FeetClub kontrolliert nicht und wird nicht die Art und Weise oder die Mittel kontrollieren, mit denen der Verkäufer Verkäuferinhalte erstellt oder veröffentlicht, einschließlich des Zeitpunkts und Ortes der Erstellung oder Veröffentlichung von Verkäuferinhalten. Verkäufer bestimmen selbst den Zeitplan sowie die Methoden, Einzelheiten und Mittel zur Erstellung und Veröffentlichung von Verkäuferinhalten. Der Verkäufer muss auf eigene Kosten alle Kleidung, Make-up, Accessoires, Werkzeuge, Geräte und Hilfsmittel bereitstellen, die zur Erstellung von Verkäuferinhalten erforderlich sind. Der Verkäufer erkennt an, dass FeetClub ihm lediglich die Mittel zur Verfügung stellt, um Verkäuferinhalte über die Website zu verbreiten. Verkäuferinhalte dürfen kein geistiges Eigentum Dritter (wie urheberrechtlich geschütztes Material) enthalten, es sei denn, der Verkäufer verfügt über eine schriftliche Lizenz oder Einwilligung dieser Person oder ist anderweitig rechtlich dazu berechtigt (d. h. Fair Use). Durch das Hochladen von Verkäuferinhalten (a) willigt der Verkäufer ein, in den Verkäuferinhalten dargestellt zu werden; (b) willigt der Verkäufer in die öffentliche Verbreitung der Verkäuferinhalte ein und in das Hochladen der Verkäuferinhalte auf die Website; und (c) willigt der Verkäufer, falls Verkäuferinhalte zum Herunterladen durch Käufer oder andere Nutzer bereitgestellt werden, ein, dass die Verkäuferinhalte heruntergeladen werden.

    3. Richtlinie für gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte

      1. Wenn der Verkäufer Verkäuferinhalte auf sein Konto hochlädt, die jemand anderen als den Verkäufer oder zusätzlich zum Verkäufer darstellen (auch wenn diese Person aus den Verkäuferinhalten nicht identifizierbar ist) („gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte"), garantiert der Verkäufer gegenüber FeetClub, dass jede in gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten, die auf das Konto des Verkäufers hochgeladen werden, gezeigte Einzelperson (i) ein Verkäufer auf der Website ist; oder (ii) ein einwilligender Erwachsener ist, und dass der Verkäufer die Identität und das Alter jeder solchen Einzelperson überprüft hat und auf Verlangen von FeetClub nach dessen Ermessen unterstützende Dokumente vorlegen wird.

      2. Der Verkäufer garantiert ferner, dass der Verkäufer von jeder in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten des Verkäufers gezeigten Einzelperson eine schriftliche Einwilligung eingeholt und aufbewahrt hat, dass diese Einzelperson: (i) ihre ausdrückliche, vorherige und vollständig informierte Einwilligung zu ihrem Auftreten in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten erteilt hat; (ii) in die öffentliche Verbreitung der gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte, in denen sie auftritt, sowie in das Hochladen der gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte auf die Website eingewilligt hat; und (iii) falls die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte zum Herunterladen durch Käufer oder andere Nutzer bereitgestellt werden, eingewilligt hat, dass die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte heruntergeladen werden.

      3. Zusätzlich zu den Bestätigungen in den Abschnitten 7.3(7.3.1) und 7.3(7.3.2) muss der Verkäufer, wenn er gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte hochlädt, bei denen die anderen in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten auftretenden Personen ein Verkäuferkonto auf der Website unterhalten, das/die FeetClub-Konto/-Konten jeder Person, die in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten auftritt und daraus identifiziert werden kann, markieren.

      4. Falls gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte ein Werk gemeinsamer Urheberschaft sind, ist der Verkäufer allein dafür verantwortlich, von etwaigen anderen Miturhebern der gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte alle erforderlichen Lizenzen oder Einwilligungen einzuholen, die ausreichen, um das Hochladen und die Bereitstellung dieser gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte auf der Website zu gestatten.

      5. Der Verkäufer erkennt an, dass FeetClub die Auszahlung der Verkäufereinnahmen nur auf das Konto veranlasst, auf das die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte hochgeladen werden. Der Verkäufer, der die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte hochlädt, ist allein dafür verantwortlich, etwaige aus den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten erzielte Einnahmen zwischen den in diesen gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten dargestellten Einzelpersonen aufzuteilen und zu verteilen. Eine solche Vereinbarung zur Einnahmenaufteilung ist eine eigenständige, private Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und diesen Einzelpersonen, und FeetClub ist nicht für die Bereitstellung oder Durchsetzung solcher Vereinbarungen verantwortlich. Der Verkäufer erkennt an, dass er keinen Anspruch auf Verkäufereinnahmen hat, die aus gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten erzielt werden, in denen der Verkäufer auftritt, die aber auf dem Konto eines anderen Verkäufers veröffentlicht werden. Wenn der Verkäufer gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte auf seinem Konto veröffentlicht, kann FeetClub vom Verkäufer verlangen, gültige und vollständige rechtliche Informationen für alle Einzelpersonen bereitzustellen, die in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten auftreten. Wenn der Verkäufer es versäumt, von FeetClub auf dessen Verlangen angeforderte Informationen bereitzustellen, kann FeetClub eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen: (i) die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte löschen, (ii) die Rechte und Berechtigungen des Verkäufers zur Veröffentlichung als Verkäufer einschränken, (iii) das Konto des Verkäufers kündigen oder (iv) einen Teil der verdienten, aber noch nicht an den Verkäufer ausgezahlten Verkäufereinnahmen einbehalten.

      6. Der Verkäufer entbindet FeetClub hiermit von jeglichen Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten ergeben, und wird keine solchen Ansprüche gegen FeetClub geltend machen. Der Verkäufer wird alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten ergeben, gegen den Verkäufer, der die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte veröffentlicht hat, oder gegen die in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten aufgetretenen Einzelpersonen (je nach Anwendbarkeit) geltend machen.

      7. Wenn der Verkäufer in gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten dargestellt wird, die ein anderer Verkäufer, auf dessen Konto sich der Verkäufer befindet, hochgeladen hat, hat der Verkäufer jederzeit die Möglichkeit, sich an FeetClub zu wenden, um diese gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte von der Website entfernen zu lassen. In der Praxis besteht die allgemeine Richtlinie von FeetClub darin – und die Maßnahmen, die FeetClub bis heute stets ergriffen hat, bestanden darin –, alle gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte, deren Entfernung der Verkäufer von FeetClub verlangt, unverzüglich zu entfernen. Sollte dies in einem seltenen Fall nicht geschehen, besteht die Richtlinie von FeetClub darin, dass FeetClub nach Auslösung in einem angemessenen Verfahren bestätigt, dass die entsprechende Einwilligung eingeholt wurde, und die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte ansonsten überprüft, um festzustellen, ob sie rechtswidrig sind oder anderweitig nicht dieser Vereinbarung entsprechen. Kann die erforderliche Einwilligung und sonstige notwendige Einhaltung nicht nachgewiesen werden, oder kann die in den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten dargestellte Person nachweisen, dass die Einwilligung nach geltendem Recht nichtig ist, wird FeetClub diese gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte mit sofortiger Wirkung entfernen. Wenn FeetClub nicht der Auffassung ist, dass keine erforderliche Einwilligung eingeholt wurde (oder dass die Einwilligung nach geltendem Recht nichtig ist), und FeetClub feststellt, dass die gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte nicht rechtswidrig sind und dieser Vereinbarung entsprechen, wird FeetClub diese Meinungsverschiedenheit von einer neutralen Stelle auf Kosten von FeetClub beilegen lassen.

    4. Aufbewahrungspflichten

      1. Der Verkäufer muss von allen in den Verkäuferinhalten dargestellten Personen (einschließlich des Verkäufers) eine schriftliche Einwilligung einholen und aufbewahren, die sich speziell auf die folgenden Bereiche bezieht: (i) Einwilligung, in den Verkäuferinhalten dargestellt zu werden; (ii) Einwilligung in die öffentliche Verbreitung der Verkäuferinhalte und in das Hochladen der Verkäuferinhalte auf die Website; und (iii) falls Verkäuferinhalte zum Herunterladen durch Käufer oder andere Nutzer bereitgestellt werden, Einwilligung, dass die Verkäuferinhalte heruntergeladen werden.

      2. Der Verkäufer muss die Identität und das Alter aller in den Verkäuferinhalten dargestellten Personen überprüfen, um sicherzustellen, dass alle dargestellten Personen erwachsen sind, und muss FeetClub auf Verlangen unterstützende Dokumente vorlegen können.

    5. Interaktive Dienste. Der Verkäufer kann verschiedene interaktive Funktionen nutzen, einschließlich Chat, Messaging, E-Mail, Timeline und Kommentarbereiche (zusammen „interaktive Dienste"), die darauf ausgelegt sind, Interaktionen zwischen dem Verkäufer und Käufern zu fördern. Der Verkäufer ist für alle Rückmeldungen verantwortlich, die von Käufern über die interaktiven Dienste übermittelt werden. FeetClub ist nicht verpflichtet, Beziehungen oder Interaktionen zwischen dem Verkäufer und einem Käufer über die interaktiven Dienste zu überprüfen, zu billigen, zu überwachen oder durchzusetzen. FeetClub ist auch nicht verpflichtet, Streitigkeiten zwischen dem Verkäufer und einem Käufer oder einer anderen Person beizulegen, außer im Rahmen der Beschwerderichtlinie gemäß Abschnitt 30.17 der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website.

    6. Richtlinie zur akzeptablen Nutzung.FeetClub bietet die Website als einen Ort an, an dem Verkäufer ihre Kreativität ausdrücken und ihre Inhalte monetarisieren können. Verkäufer müssen jedoch die folgende Richtlinie zur akzeptablen Nutzung („Richtlinie zur akzeptablen Nutzung") beachten, andernfalls drohen ihnen Sperrung oder Kündigung. Der Verkäufer erkennt an, dass er allein für die Verkäuferinhalte verantwortlich ist, die er auf oder über die Website anbietet, veröffentlicht, überträgt oder postet. Das Verkäuferprofil, die Verkäuferinhalte, die Verkäuferangebote und die interaktiven Dienste dürfen nicht:

      1. Eine Tätigkeit darstellen, erörtern, erleichtern, fördern, bewerben oder dazu auffordern, die rechtswidrig ist oder anderweitig gegen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstößt, oder eine Tätigkeit befürworten, erörtern, erleichtern, fördern, bewerben, dazu auffordern oder dabei unterstützen, die gegen geltendes Recht verstößt, einschließlich Prostitution, Escort-Diensten oder Menschenhandel zu sexuellen Zwecken.

      2. Schädliches, bedrohliches, verleumderisches, obszönes, anstößiges, missbräuchliches, beleidigendes, belästigendes, gewalttätiges, hasserfülltes, aufrührerisches oder anderweitig zu beanstandendes Material enthalten.

      3. Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter fördern.

      4. Nacktheit, sexuell explizite Handlungen, Pornografie oder Inhalte enthalten oder fördern, die gegen die Inhaltsrichtlinie von FeetClub verstoßen.

      5. Inhalte darstellen, fördern oder enthalten, die Minderjährige, Gewalt, Selbstverletzung oder anderes Material betreffen, das rechtswidrig oder schädlich ist oder nach den geltenden Gemeinschaftsstandards oder dem Gesetz als obszön angesehen würde.

      6. Unaufgeforderte sexuelle Inhalte oder unaufgeforderte Sprache enthalten, die eine andere Person auf nicht einvernehmliche Weise sexuell objektiviert, oder gefälschte oder manipulierte sexuelle Inhalte über eine andere Person enthalten (einschließlich „Deepfakes").

      7. Die nicht einvernehmliche Weitergabe privater Bilder („Rachepornos") fördern, darstellen oder darstellen, wobei es sich um Material handelt, das eine Einzelperson zeigt, die keine vorherige, ausdrückliche und vollständig informierte Einwilligung dazu erteilt hat, dass dieses Material (i) aufgenommen, erfasst oder anderweitig festgehalten wird; oder (ii) auf der Website oder den interaktiven Diensten veröffentlicht und geteilt wird.

      8. Schusswaffen, Waffen oder Güter fördern oder darstellen, deren Verkauf, Besitz oder Nutzung Verboten oder Beschränkungen unterliegt.

      9. Alkohol oder Drogen (unabhängig von Legalisierung oder Entkriminalisierung) oder Drogenutensilien fördern oder darstellen.

      10. Patente, Dienstleistungsmarken, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentums- oder Schutzrechte einer anderen Person verletzen.

      11. Die gesetzlichen Rechte (einschließlich der Rechte am eigenen Bild und der Privatsphäre) anderer verletzen oder Material enthalten, das zu einer zivil- oder strafrechtlichen Haftung nach geltendem Recht führen könnte oder anderweitig im Widerspruch zu dieser Vereinbarung oder der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website stehen kann.

      12. Geeignet sein, eine Person zu täuschen.

      13. Ärger, Unannehmlichkeiten oder unnötige Beunruhigung verursachen oder geeignet sein, eine andere Person zu verärgern, in Verlegenheit zu bringen, zu beunruhigen oder zu belästigen.

      14. Eine andere Person nachahmen oder die Identität des Verkäufers oder seine Zugehörigkeit zu einer Einzelperson oder Organisation falsch darstellen.

      15. Telefonnummern, Anschriften, Nachnamen, E-Mail-Adressen, URLs oder vertrauliche Informationen einer Person anzeigen.

      16. Inhalte mit vertraulichen oder personenbezogenen Informationen anzeigen.

      17. Unaufgeforderte Angebote, Werbung oder Vorschläge machen oder Junk-Mail oder Spam an andere Nutzer senden, einschließlich unaufgeforderter Werbung, Werbematerialien oder sonstigen Aufforderungsmaterials, Massenversand kommerzieller Werbung, Kettenbriefe, Informationsmitteilungen, Spendenaufrufe und Unterschriftenpetitionen.

      18. Den Eindruck erwecken, dass sie von FeetClub oder einer anderen Einzelperson oder Organisation stammen oder von dieser unterstützt werden, wenn dies nicht der Fall ist.

      19. Technisch schädliches Material enthalten, einschließlich Computerviren, Logikbomben, Trojaner, Würmer, Malware, Ransomware, schädlicher Komponenten, beschädigter Daten oder sonstiger schädlicher Software oder schädlicher Daten.

    7. Vorabprüfung und Echtzeitüberwachung von Verkäuferinhalten.FeetClub überprüft alle nicht live übertragenen Verkäuferinhalte, bevor sie auf der Website veröffentlicht werden, um sicherzustellen, dass die Verkäuferinhalte nicht rechtswidrig sind und nicht anderweitig gegen die 7.6 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website, Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen.

    8. Durchsetzung und Untersuchungen

      1. FeetClub kann jederzeit eine der folgenden Maßnahmen ergreifen:

        1. Das Verkäuferprofil oder Verkäuferinhalte aus beliebigem Grund oder ohne Grund nach alleinigem Ermessen von FeetClub entfernen oder sperren. Zu den Ablehnungsgründen kann gehören, dass FeetClub der Ansicht ist, dass das Verkäuferprofil oder die Verkäuferinhalte rechtswidrig sind, gegen diese Vereinbarung verstoßen oder gegen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen.

        2. Jede Maßnahme in Bezug auf Verkäuferinhalte ergreifen, die FeetClub nach alleinigem Ermessen für notwendig oder angemessen hält, einschließlich, wenn FeetClub der Ansicht ist, dass die Verkäuferinhalte rechtswidrig sind, gegen diese Vereinbarung verstoßen, ein geistiges Eigentumsrecht einer Person verletzen, die persönliche Sicherheit der Nutzer der Website oder der Öffentlichkeit bedrohen, eine Haftung für FeetClub begründen könnten oder anderweitig gegen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen.

        3. Die Identität des Verkäufers oder andere Informationen über den Verkäufer offenlegen, falls dies nach geltendem Recht oder gerichtlicher Anordnung (einschließlich durch Vorladung) gegenüber einer Person erforderlich ist, die geltend macht, dass die Verkäuferinhalte ihre Rechte verletzen, einschließlich ihrer geistigen Eigentumsrechte oder ihres Rechts auf Privatsphäre oder am eigenen Bild.

        4. Angemessene rechtliche Schritte einleiten, einschließlich der Meldung an die Strafverfolgungsbehörden, bei jeder rechtswidrigen oder unbefugten Nutzung der Website, einschließlich der Veröffentlichung rechtswidriger oder unbefugter Verkäuferinhalte. FeetClub kann gegen den Verkäufer alle rechtlichen Mittel wegen Verstoßes gegen diese Vereinbarung verfolgen, einschließlich, wenn der Verkäufer ein durch die 7.6 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website verbotenes Verhalten an den Tag legt, oder wenn der Verkäufer sich anderweitig an einer rechtswidrigen oder betrügerischen Tätigkeit beteiligt. FeetClub wird außerdem alle Verkäuferinhalte, die in irgendeiner Weise als ausbeuterisch gegenüber Kindern angesehen werden könnten, an die CyberTipline des National Center for Missing and Exploited Children und alle anderen zuständigen Rechts- und Regulierungsbehörden melden.

        5. Das Konto des Verkäufers oder den Zugriff auf einen Teil der Website aus beliebigem Grund oder ohne Grund sperren oder kündigen, einschließlich Verstoßes gegen diese Vereinbarung, Beteiligung an einer rechtswidrigen oder betrügerischen Tätigkeit oder anderweitigem Verstoß gegen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht.

      2. Es ist die Richtlinie von FeetClub, den Zugriff auf alle Verkäuferinhalte zu sperren, von denen FeetClub Kenntnis erlangt und die möglicherweise nicht dieser Vereinbarung, der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website, etwaigen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendem Recht entsprechen, während es die vermutete Nichteinhaltung oder Rechtswidrigkeit dieser Verkäuferinhalte untersucht. Wenn FeetClub den Zugriff auf Verkäuferinhalte sperrt, kann der Verkäufer eine Überprüfung der Entscheidung von FeetClub, den Zugriff auf die betreffenden Verkäuferinhalte zu sperren, beantragen, indem er sich an FeetClub unter [email protected] wendet. Nachdem FeetClub die vermutete Nichteinhaltung oder Rechtswidrigkeit der betreffenden Verkäuferinhalte untersucht hat, kann FeetClub jede Maßnahme ergreifen, die es für angemessen hält, einschließlich der Wiederherstellung des Zugriffs auf Verkäuferinhalte oder der dauerhaften Entfernung oder Sperrung des Zugriffs auf die betreffenden Verkäuferinhalte, ohne dass eine Einwilligung des Verkäufers eingeholt oder dem Verkäufer eine vorherige Mitteilung gemacht werden muss. Der Verkäufer muss FeetClub auf eigene Kosten unverzüglich jede angemessene Unterstützung (einschließlich der Bereitstellung von Kopien aller von FeetClub angeforderten Informationen) bei seiner Untersuchung gewähren. FeetClub ist nicht verantwortlich für Verluste, die dem Verkäufer aus oder im Zusammenhang mit der Sperrung des Zugriffs auf Verkäuferinhalte oder anderen Schritten entstehen, die es in gutem Glauben unternimmt, um eine vermutete Nichteinhaltung oder Rechtswidrigkeit von Verkäuferinhalten gemäß diesem Abschnitt 7.8(7.8.2) zu untersuchen.

      3. Wenn FeetClub den Zugriff auf Verkäuferinhalte sperrt oder Verkäuferinhalte löscht, wird FeetClub den Verkäufer per E-Mail oder elektronischer Nachricht an das Konto des Verkäufers benachrichtigen, FeetClub ist jedoch nicht verpflichtet, den Verkäufer vorab über diese Entfernung oder Sperrung zu informieren.

      4. Wenn FeetClub den Zugriff auf das Konto des Verkäufers sperrt oder den Zugriff des Verkäufers auf die Website kündigt, wird FeetClub den Verkäufer per E-Mail benachrichtigen. Während eines Zeitraums, in dem der Zugriff auf das Konto des Verkäufers gesperrt ist, kann FeetClub jeden Teil der dem Verkäufer zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Verkäufereinnahmen einbehalten.

      5. FeetClub kooperiert uneingeschränkt mit Strafverfolgungsbehörden und gerichtlichen Anordnungen, die von FeetClub die Offenlegung der Identität oder anderer Informationen über jeden verlangen oder anordnen, der Inhalte auf oder über die Website veröffentlicht. Der Verkäufer verzichtet hiermit auf alle Ansprüche und stellt FeetClub sowie seine verbundenen Unternehmen, Lizenznehmer und Dienstleister von allen Ansprüchen frei, die sich aus Maßnahmen ergeben, die während oder aufgrund von Untersuchungen durch FeetClub oder Strafverfolgungsbehörden ergriffen wurden.

      6. FeetClub billigt nicht die im Verkäuferprofil, in den Verkäuferinhalten, in den Verkäuferangeboten oder in den interaktiven Diensten geäußerten Meinungen. FeetClub haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf Übertragungen, Kommunikationen oder Inhalte, die von einer Person bereitgestellt werden. FeetClub haftet niemandem für die Erbringung oder Nichterbringung der in diesem Abschnitt 7.8 beschriebenen Tätigkeiten.

    9. Filterwerkzeuge. Verkäufer können verschiedene Sperr- und Filterfunktionen nutzen, um Käufer aus geografischen Regionen am Zugriff auf das Verkäuferprofil oder die Verkäuferangebote, einschließlich der Verkäuferinhalte, zu hindern. Verkäufer können auch einzelne Käufer am Zugriff auf das Verkäuferprofil oder die Verkäuferangebote, einschließlich der Verkäuferinhalte, hindern. Der Verkäufer ist allein für alle Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich, die mit seiner Nutzung der Filterwerkzeuge verbunden sind.

    10. Käuferkäufe

      1. Alle Käufer/Verkäufer-Transaktionen sind Verträge zwischen Käufer und Verkäufer zu den Bedingungen der Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Obwohl FeetClub Käufer/Verkäufer-Transaktionen erleichtert, indem es die Website bereitstellt, Verkäuferinhalte speichert und als Zahlungsvermittler fungiert, ist FeetClub keine Partei der Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer oder eines anderen Vertrags, der zwischen einem Käufer und Verkäufer bestehen kann, und FeetClub ist für keine Käufer/Verkäufer-Transaktion verantwortlich.

      2. Der Verkäufer ist allein für die Festlegung der Preise für Verkäuferangebote verantwortlich. Käufer müssen die Zahlung mit einer genehmigten Zahlungsmethode über die Abrechnungsoberfläche der Website leisten. Der Verkäufer darf keinen Drittanbieter für Zahlungsdienste (wie Paxum, PayPal, Venmo, Zelle usw.) nutzen, um Zahlungen für Verkäuferangebote anzunehmen.

      3. Käuferzahlungen verstehen sich ohne Steuern, die zum jeweils geltenden Satz zu den Käuferzahlungen hinzugerechnet werden.

      4. Wenn der Verkäufer von FeetClub entweder auf der Website oder per E-Mail oder beides die Bestätigung erhält, dass die Käufer/Verkäufer-Transaktion bestätigt wurde, muss der Verkäufer seinen Teil dieser Käufer/Verkäufer-Transaktion erfüllen (zum Beispiel, indem er dem Käufer ermöglicht, Verkäuferinhalte auf Ihrem Verkäuferkonto anzusehen, oder indem er die vom Käufer bezahlten individuell angepassten Verkäuferinhalte bereitstellt oder dem Käufer die Nutzung der bezahlten Käufer-Interaktionsfunktion ermöglicht (je nach Anwendbarkeit)). Der Verkäufer wird FeetClub für jeden Verstoß des Verkäufers gegen diese Pflichten entschädigen, einschließlich aller Verluste oder Schäden (einschließlich entgangenen Gewinns), die FeetClub infolge des Versäumnisses des Verkäufers, diese Pflichten einzuhalten, erleidet.

    11. Löschung von Verkäuferinhalten.Der Verkäufer kann das Verkäuferprofil löschen oder Verkäuferinhalte jederzeit entfernen, sofern die Entfernung nicht die in dieser Vereinbarung und der Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer gewährten Lizenzen beeinträchtigt.

    12. Geistige Eigentumsrechte des Verkäufers

      1. Eigentum an Verkäuferinhalten.FeetClub erhebt keinen Anspruch auf Eigentumsrechte an Verkäuferinhalten. Der Verkäufer behält weiterhin alle Eigentumsrechte, die er möglicherweise an Verkäuferinhalten hat, vorbehaltlich der in den Abschnitten 7.12(7.12.2), 7.12(7.12.3) und 7.12(7.12.5) gewährten Lizenzen.

      2. Lizenzgewährung an FeetClub.Der Verkäufer gewährt FeetClub, seinen verbundenen Unternehmen, Dienstleistern und jeweils deren und FeetClubs jeweiligen Lizenznehmern hiermit eine weltweite, unterlizenzierbare, übertragbare Lizenz, um Verkäuferinhalte und alle damit verbundenen Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen zu streamen, zu hosten, zwischenzuspeichern, zu leiten, zu übertragen, zu speichern, zu kopieren, zu modifizieren, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen und anzuzeigen (über alle jetzt bekannten oder später geschaffenen Medien), neu zu formatieren, auszugsweise zu nutzen, zu analysieren, darauf basierende Algorithmen zu erstellen, davon abgeleitete Werke vorzubereiten, zu verkaufen, zu verwerten und anderweitig zu nutzen, und zwar ausschließlich im Zusammenhang mit der Website und dem Geschäft von FeetClub, einschließlich für (a) die Anzeige von Verkäuferinhalten auf der Website; (b) das Ermöglichen, dass Käufer Verkäuferinhalte ansehen, abspielen, streamen oder herunterladen (je nach Anwendbarkeit); und (c) die Förderung des Verkäuferprofils und der Verkäuferinhalte auf der Website und auf den Social-Media-Konten von FeetClub, einschließlich zu Werbe- und Marketingzwecken. Diese Lizenz umfasst das Recht, Verkäuferinhalte in Verbindung mit oder im Zusammenhang mit Inhalten Dritter, einschließlich Werbung, zu reproduzieren, zu verbreiten, anzuzeigen, aufzuführen, davon abgeleitete Werke zu erstellen oder anderweitig zu verwerten.

      3. Lizenzgewährung an Käufer.Der Verkäufer gewährt hiermit jedem Käufer, der über die Website Zugang zu Verkäuferinhalten erhält, eine weltweite, nicht ausschließliche Lizenz, um über die Website auf Verkäuferinhalte zuzugreifen und diese Verkäuferinhalte zu nutzen, einschließlich sie anzuzeigen, abzuspielen, zu streamen, herunterzuladen und aufzuführen, jedoch nur in dem durch die Funktionen der Website ermöglichten Umfang (wie Videowiedergabe oder Download). Diese Lizenz gewährt keine Rechte oder Berechtigungen für einen Käufer, Verkäuferinhalte unabhängig von der Website zu nutzen, mit Ausnahme des Herunterladens einer einzigen Kopie der Verkäuferinhalte für den persönlichen, nicht kommerziellen Gebrauch des Käufers und nicht zur weiteren Reproduktion, Veröffentlichung oder Verbreitung.

      4. Lizenzdauer.Die vom Verkäufer gewährten Lizenzen bestehen für einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum fort, nachdem der Verkäufer Verkäuferinhalte von seinem Konto entfernt hat, mit der Ausnahme, dass die in Abschnitt 7.12(7.12.3) den Käufern gewährte Lizenz für heruntergeladene Verkäuferinhalte nicht erlischt, solange der Käufer nicht anderweitig gegen die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website oder die Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer verstößt. Der Verkäufer erkennt an, dass FeetClub Serverkopien der entfernten Verkäuferinhalte aufbewahren, aber nicht anzeigen, verbreiten oder aufführen darf.

      5. Nutzung des Namens, Bildnisses und der Informationen des Verkäufers.Der Verkäufer gewährt FeetClub und seinen verbundenen Unternehmen sowie jeweils deren jeweiligen direkten und indirekten Rechtsnachfolgern, Lizenznehmern und Abtretungsempfängern hiermit das Recht, den Namen, das Bild, das Bildnis sowie die biografischen und beruflichen Informationen des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer an FeetClub bereitgestellten Informationen und aller anderen öffentlich verfügbaren Informationen über den Verkäufer, im Zusammenhang mit der Website, den Verkäuferinhalten und den Verkäuferangeboten zu nutzen, einschließlich der Werbung für und Förderung der Website, des Verkäuferprofils, der Verkäuferinhalte und der Verkäuferangebote, im gesamten Universum und in jedem jetzt bestehenden oder später entwickelten Medium oder Format, ohne weitere Einwilligung des Verkäufers oder eine Lizenzgebühr, Zahlung oder sonstige Vergütung an den Verkäufer. Der Verkäufer erkennt an, dass sein Name und sein Bildnis auf Websites erscheinen können, die für Erwachsene bestimmtes Material enthalten, einschließlich Inhalte, die der Verkäufer als obszön, anstößig, beleidigend oder anderweitig zu beanstanden ansehen könnte. Der Verkäufer verzichtet auf jedes Recht, die Nutzung seines Namens und Bildnisses durch FeetClub zu prüfen oder zu genehmigen. Darüber hinaus muss der Verkäufer für jede identifizierbare Person in gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten eine unterzeichnete schriftliche Freigabe, einen Verzicht auf Rechte und eine Freigabe von Ansprüchen einholen, um die Nutzung ihres Namens und Bildnisses in diesen gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten zu gestatten und um zu gestatten, dass diese gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte auf der Website veröffentlicht und heruntergeladen werden.

      6. Verzicht auf Urheberpersönlichkeitsrechte.Der Verkäufer verzichtet auf alle Ansprüche, die er jetzt oder später in irgendeiner Gerichtsbarkeit auf sogenannte „Urheberpersönlichkeitsrechte" oder Rechte des droit moral an Verkäuferinhalten haben könnte.

  8. Auszahlungen der Verkäufereinnahmen

    1. Auszahlungen

      1. Alle Käuferzahlungen werden von einem von FeetClub genehmigten Drittanbieter für Zahlungsdienste entgegengenommen. FeetClub erhält die vollständige Käuferzahlung vom jeweiligen Zahlungsanbieter. FeetClub zieht die Servicegebühr von der Käuferzahlung ab und hält dann die Verkäufereinnahmen im Namen des Verkäufers in seiner Eigenschaft als Vertreter des Verkäufers. FeetClub zahlt dem Verkäufer die Verkäufereinnahmen per Banküberweisung aus (SEPA oder SWIFT, je nach Standort des Bankkontos des Verkäufers) oder über Paxum, nach Wahl des Verkäufers.

      2. Alle Käuferzahlungen und Verkäufereinnahmen werden in US-Dollar abgewickelt. Die Bank des Verkäufers kann dem Verkäufer Währungsumrechnungs- oder Überweisungsgebühren für den Erhalt der Verkäufereinnahmen berechnen. FeetClub hat keine Kontrolle über Wechselkurse oder von der Bank des Verkäufers erhobene Gebühren, und FeetClub ist nicht für die Zahlung von Gebühren verantwortlich, die von der Bank des Verkäufers erhoben werden.

      3. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist oder ein Unternehmen zum Erhalt der Verkäufereinnahmen einrichtet, muss der Verkäufer FeetClub auf Verlangen einen Nachweis erbringen, dass er die Person mit Mehrheitskontrolle über dieses Unternehmen ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen, zahlt FeetClub Verkäufereinnahmen nur dann auf ein nicht auf den Namen des Verkäufers lautendes Bankkonto, wenn das Bankkonto auf den Namen eines Unternehmens lautet und der Verkäufer die Person mit Mehrheitskontrolle über dieses Unternehmen ist. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen zum Erhalt der Verkäufereinnahmen nutzt, muss der Verkäufer alle Gesetze (einschließlich Steuergesetze) einhalten, die für Unternehmen an dem Ort gelten, an dem das Unternehmen ansässig ist. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet (1) „Person mit Mehrheitskontrolle" jede Einzelperson, die eine oder beide der folgenden Bedingungen in Bezug auf ein Unternehmen erfüllt: (A) die Einzelperson hält direkt oder indirekt mehr als 50 % der Eigentumsbeteiligung an diesem Unternehmen; oder (B) die Einzelperson hält direkt oder indirekt mehr als 50 % der Stimmrechte an diesem Unternehmen; und (2) „Steuer" bezeichnet alle Formen von Steuern und gesetzlichen, behördlichen, staatlichen, bundesstaatlichen, provinziellen, kommunalen oder städtischen Abgaben, Zöllen, Auflagen, Beiträgen, Umlagen, Einbehalten oder Verbindlichkeiten, wo auch immer sie in irgendeiner Gerichtsbarkeit erhoben werden.

      4. Wenn ein Käufer bei seinem Kreditkartenanbieter erfolgreich eine Rückerstattung oder Rückbuchung in Bezug auf eine an den Verkäufer geleistete Käuferzahlung erwirkt, kann FeetClub dies untersuchen und vom Konto des Verkäufers einen Betrag in Höhe der vom Verkäufer auf den zurückgebuchten oder erstatteten Betrag verdienten Verkäufereinnahmen abziehen.

      5. Wenn FeetClub die Verkäufereinnahmen nach 12 Monaten nicht an den Verkäufer auszahlen kann, weil die Angaben im Konto des Verkäufers unzutreffend sind und FeetClub den Verkäufer nicht kontaktieren kann, verwirkt der Verkäufer automatisch die Verkäufereinnahmen, und die Verkäufereinnahmen werden Eigentum von FeetClub. Verkäufereinnahmen, die als nicht in Anspruch genommenes Vermögen gelten, können, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist, an die zuständige staatliche Stelle übergeben werden.

    2. Einbehalte von Verkäufereinnahmen

      1. FeetClub kann jeden Teil der dem Verkäufer zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Verkäufereinnahmen einbehalten: (i) wenn FeetClub der Ansicht ist, dass der Verkäufer schwerwiegend oder wiederholt gegen einen Teil dieser Vereinbarung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website, Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen hat oder verstoßen könnte; (ii) wenn der Verkäufer versucht oder androht, gegen einen Teil dieser Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website auf eine Weise zu verstoßen, von der FeetClub annimmt, dass sie schwerwiegende Folgen für FeetClub oder einen anderen Nutzer haben könnte (einschließlich tatsächlichen oder möglichen Schadens für FeetClub oder einen anderen Nutzer); oder (iii) wenn FeetClub vermutet, dass ein Teil der Verkäufereinnahmen aus rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit resultiert, sei es durch den Verkäufer oder durch den Käufer, der die zu den Verkäufereinnahmen führende Käuferzahlung geleistet hat, und zwar so lange, wie es erforderlich ist, um den tatsächlichen, angedrohten oder vermuteten Verstoß des Verkäufers oder die vermutete betrügerische oder rechtswidrige Tätigkeit (je nach Anwendbarkeit) zu untersuchen. Wenn FeetClub nach seiner Untersuchung zu dem Schluss kommt, dass (i) der Verkäufer schwerwiegend oder wiederholt gegen einen Teil dieser Vereinbarung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website, Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen hat; (ii) der Verkäufer versucht oder angedroht hat, gegen einen Teil dieser Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website auf eine Weise zu verstoßen, die schwerwiegende Folgen für FeetClub oder einen anderen Nutzer hat oder haben könnte (einschließlich tatsächlichen oder möglichen Schadens für FeetClub oder einen anderen Nutzer); oder (iii) die Verkäufereinnahmen aus rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit resultieren, kann FeetClub den Verkäufer benachrichtigen, dass der Verkäufer die Verkäufereinnahmen verwirkt hat.

      2. FeetClub kann auch alle oder einen Teil der dem Verkäufer zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Verkäufereinnahmen einbehalten, wenn FeetClub eine Mitteilung erhält, dass der Verkäufer die Verkäufereinnahmen besichert, belastet, verpfändet, abgetreten oder anderweitig zugelassen hat, dass ein Pfandrecht auf die Verkäufereinnahmen gelegt wird. FeetClub ist nicht verpflichtet, Verkäufereinnahmen an Drittpfandgläubiger zu zahlen, und kann die Auszahlung der Verkäufereinnahmen einbehalten, bis das Pfandrecht aufgehoben wurde.

      3. FeetClub trägt gegenüber dem Verkäufer keine Verantwortung, wenn es Verkäufereinnahmen einbehält oder für verwirkt erklärt, sofern FeetClub hierzu nach dieser Vereinbarung berechtigt ist.

      4. Wenn FeetClub dem Verkäufer zustehende Verkäufereinnahmen einbehält und FeetClub feststellt, dass ein Teil der einbehaltenen Verkäufereinnahmen nicht mit dem Verstoß des Verkäufers oder einer vermuteten rechtswidrigen oder betrügerischen Tätigkeit zusammenhängt, kann FeetClub veranlassen, dass dem Verkäufer der Teil der Verkäufereinnahmen ausgezahlt wird, von dem FeetClub feststellt, dass er nicht mit dem Verstoß des Verkäufers oder der vermuteten rechtswidrigen oder betrügerischen Tätigkeit zusammenhängt. Der Verkäufer erkennt jedoch an, dass FeetClub, wenn es feststellt, dass die Verstöße des Verkäufers FeetClub Verluste verursacht haben oder verursachen könnten, alle fälligen, aber noch nicht ausgezahlten Verkäufereinnahmen einbehalten und diese Beträge mit etwaigen von FeetClub erlittenen Verlusten verrechnen kann.

      5. Wenn FeetClub nach Abschluss seiner Untersuchung feststellt, dass die Verkäufereinnahmen verwirkt sind, wird FeetClub (sofern nicht gesetzlich untersagt) angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass etwaige Käuferzahlungen, die zu verwirkten Verkäufereinnahmen geführt haben, an die jeweiligen Käufer zurückerstattet werden, die diese Käuferzahlungen geleistet haben.

    3. Steuern

      1. Steuern sind allein die Verantwortung des Verkäufers. FeetClub empfiehlt dem Verkäufer, professionelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Verkäufer seinen steuerlichen Pflichten nach geltendem Recht auf der Grundlage seiner individuellen Umstände nachkommt.

      2. FeetClub kann alle dem Verkäufer zustehenden Beträge einbehalten, von denen FeetClub in gutem Glauben feststellt, dass sie nach französischem Steuerrecht oder anderem geltenden Recht einbehalten werden müssen.

      3. FeetClub kann bei jeder Steuerbehörde Meldungen über Einkünfte einreichen.

      4. Durch die Nutzung der Website als Verkäufer erklärt der Verkäufer, dass er den Erhalt aller im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Website an ihn geleisteten Zahlungen, wie nach geltendem Recht erforderlich, der zuständigen Steuerbehörde in seiner Gerichtsbarkeit gemeldet hat und in Zukunft melden wird.

      5. Durch die Nutzung der Website als Verkäufer erklärt der Verkäufer, dass er jederzeit alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Steuern einhalten wird, die für den Verkäufer gelten. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt, während der Verkäufer ein Konto auf der Website hat, eine steuerliche Nichteinhaltung in Bezug auf den Verkäufer auftritt (einschließlich des Versäumnisses des Verkäufers, Einkünfte zu melden, oder der Verhängung einer Strafe oder Zinsen in Bezug auf Steuern gegen den Verkäufer) oder wenn ein Rechtsstreit, eine Anfrage oder eine Untersuchung gegen den Verkäufer eingeleitet wird, die im Zusammenhang mit einem Auftreten einer steuerlichen Nichteinhaltung steht oder dazu führen kann, muss der Verkäufer: (i) FeetClub innerhalb von fünf Tagen nach dem Auftreten der steuerlichen Nichteinhaltung oder der Einreichung des Rechtsstreits, der Anfrage oder der Untersuchung (je nach Anwendbarkeit) schriftlich per E-Mail an [email protected] benachrichtigen; und (ii) FeetClub unverzüglich per E-Mail an [email protected] Folgendes bereitstellen: (1) Einzelheiten zu den Schritten, die der Verkäufer unternimmt, um die steuerliche Nichteinhaltung zu beheben und deren erneutes Auftreten zu verhindern, zusammen mit etwaigen mildernden Faktoren, die der Verkäufer für relevant hält; und (2) die sonstigen Informationen über die steuerliche Nichteinhaltung, die FeetClub billigerweise verlangen kann.

      6. Der Verkäufer ist allein für seine eigenen Steuerangelegenheiten verantwortlich, und FeetClub (i) ist nicht dafür verantwortlich, den Verkäufer in seinen Steuerangelegenheiten zu beraten, und haftet nicht in Bezug auf allgemeine Informationen, die auf der Website oder durch [email protected] [email protected] in Bezug auf Steuern bereitgestellt werden, und (ii) haftet nicht für die Nichtzahlung von Steuern durch Verkäufer.

      7. FeetClub kann das Konto des Verkäufers schließen, wenn es von einer steuerlichen Nichteinhaltung des Verkäufers benachrichtigt wird oder davon Kenntnis erlangt.

    4. Streitigkeiten.Wenn der Verkäufer die Berechnung der Verkäufereinnahmen durch FeetClub bestreitet, muss der Verkäufer FeetClub spätestens 30 Tage nach dieser bestrittenen Berechnung schriftlich benachrichtigen. Das Versäumnis, FeetClub innerhalb dieser Frist zu benachrichtigen, führt zum Verzicht des Verkäufers auf alle Ansprüche im Zusammenhang mit dieser bestrittenen Berechnung.

  9. Verhältnis der Parteien

    1. Die Parteien beabsichtigen, dass ihr Verhältnis das von unabhängigen Auftragnehmern und nicht das von Geschäftspartnern ist. Diese Vereinbarung begründet keine Personengesellschaft, kein Joint Venture, keine Handelsvertretung, kein Franchise- und kein Arbeitsverhältnis, und die Parteien beabsichtigen dies auch nicht. Die Parteien schließen ausdrücklich das Bestehen jeglicher dieser Verhältnisse zwischen ihnen aus. Keine Partei ist Vertreter der anderen. Keine Partei hat das Recht, die andere durch eine Vereinbarung mit einer anderen Person zu binden, mit der Ausnahme, dass FeetClub, wenn es Verkäufereinnahmen erhält, diese im Namen des Verkäufers bis zur Auszahlung gemäß Abschnitt 8.1 einzieht und hält.

    2. Der Verkäufer ist im Rahmen dieser Vereinbarung nicht berechtigt, an Urlaubsleistungen, Gruppenkranken- oder Lebensversicherungen, Invaliditätsleistungen, Gewinnbeteiligungs- oder Altersversorgungsleistungen oder anderen Nebenleistungen oder Leistungsplänen teilzunehmen, die FeetClub seinen Mitarbeitern anbietet.

    3. FeetClub ist nicht dafür verantwortlich, irgendwelche Einkommens-, Lohn-, Sozialversicherungs- oder sonstigen ausländischen, bundesstaatlichen, staatlichen oder lokalen Steuern einzubehalten oder zu zahlen; Versicherungsbeiträge zu leisten, einschließlich Arbeitslosen- oder Invaliditätsversicherung; oder eine Arbeitsunfallversicherung im Namen des Verkäufers abzuschließen. Der Verkäufer ist allein für alle diese Steuern oder Beiträge verantwortlich, einschließlich Strafen und Zinsen. Der Verkäufer ist außerdem dafür verantwortlich, einen angemessenen Arbeitsunfallschutz oder eine angemessene Versicherung für sich selbst und etwaige Mitarbeiter oder sonstiges Personal, das der Verkäufer beschäftigt, aufrechtzuerhalten.

    4. Alle vom Verkäufer im Zusammenhang mit der Erstellung, Produktion oder Einreichung von Verkäuferinhalten beschäftigten oder beauftragten Personen müssen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Verkäufers sein, und der Verkäufer ist für sie in vollem Umfang verantwortlich und stellt FeetClub von allen Ansprüchen frei, die von oder im Namen eines solchen Mitarbeiters oder Auftragnehmers geltend gemacht werden. Der Verkäufer muss von jedem solchen Mitarbeiter und Auftragnehmer verlangen, schriftliche Vereinbarungen zu unterzeichnen, die FeetClub alle in dieser Vereinbarung gewährten Rechte sowie die in den Abschnitten 7.2 und 7.3 erforderlichen schriftlichen Einwilligungen sichern, bevor dieser Mitarbeiter oder Auftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Verkäuferinhalte oder gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte bereitstellt, erstellt oder anderweitig erbringt oder darin dargestellt wird.

  10. Tatsachenerklärungen.Der Verkäufer erklärt, dass die folgenden Tatsachen zutreffend sind und während dieser Vereinbarung weiterhin zutreffend sein werden:

    1. Wenn der Verkäufer eine Einzelperson ist, ist der Verkäufer mindestens 18 Jahre alt und besitzt die rechtliche Fähigkeit, diese Vereinbarung abzuschließen. Wenn der Verkäufer ein Unternehmen ist, ist es ordnungsgemäß organisiert, rechtsgültig bestehend und in gutem Stand als juristische Person nach den Gesetzen seiner Gerichtsbarkeit der Gründung, Organisation oder Konzessionierung.

    2. Der Verkäufer hat die Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen, die darin gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren und seine Pflichten aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

    3. Der Verkäufer ist von allen zuständigen behördlichen und regulatorischen Stellen ordnungsgemäß lizenziert, autorisiert und zertifiziert, um seine Pflichten und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.

    4. Der Verkäufer ist nicht, noch handelt der Verkäufer für eine Person oder ein Unternehmen, der/dem es nach französischem Recht untersagt ist, Transaktionen mit französischen Bürgern, Staatsangehörigen oder Unternehmen durchzuführen.

    5. Der Verkäufer ist nicht, noch handelt der Verkäufer für eine Person oder ein Unternehmen, die/das ein Specially Designated National (SDN) ist, wie OFAC es bei einer oder mehreren Gelegenheiten benennen kann.

    6. Der Verkäufer hat die Wünschbarkeit einer Teilnahme an der Website unabhängig bewertet, und der Verkäufer hat sich nicht auf andere Aussagen als die in dieser Vereinbarung verlassen.

    7. Die Unterzeichnung und Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Verkäufer wird nicht im Widerspruch zu (a) einer Anordnung, einem Urteil oder einer Verfügung stehen oder diese verletzen, die auf den Verkäufer anwendbar ist; oder (b) einer Vereinbarung, die auf den Verkäufer anwendbar ist.

    8. Die Erfüllung dieser Vereinbarung durch den Verkäufer wird nicht:

      1. das Recht auf Privatsphäre oder am eigenen Bild einer Person verletzen (einschließlich der Verletzung von Prominentenrechten);

      2. verleumderisches, obszönes, anstößiges oder anderweitig rechtswidriges Material beinhalten;

      3. gegen geltendes Recht verstoßen, einschließlich 18 U.S.C. § 1591 (Menschenhandel zu sexuellen Zwecken mit Kindern oder durch Gewalt, Betrug oder Nötigung) und 18 U.S.C. § 2421A (Förderung oder Erleichterung von Prostitution und rücksichtslose Missachtung von Menschenhandel zu sexuellen Zwecken); oder

      4. anderweitig die Rechte Dritter verletzen, einschließlich Urheberrechte, Patente, Marken, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Geschäftsgeheimnisse oder andere geistige Eigentumsrechte, oder irreführende Werbung, unlauteren Wettbewerb, Verstoß gegen Antidiskriminierungsrecht oder Verletzung eines sonstigen Rechts einer Person beinhalten.

    9. Die Verkäuferinhalte entsprechen dieser Vereinbarung (einschließlich der 7.6 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung) und der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website.

    10. Der Verkäufer besitzt alle Rechte, die zur Gewährung der in den Abschnitten 7.12(7.12.2), 7.12(7.12.3) und 7.12(7.12.5) gewährten Lizenzen erforderlich sind.

    11. Der Verkäufer ist entweder Eigentümer der Verkäuferinhalte (und aller daran bestehenden geistigen Eigentumsrechte) oder besitzt eine gültige Lizenz, um Verkäuferinhalte auf der Website anzubieten und bereitzustellen.

    12. Wenn Verkäuferinhalte Material Dritter enthalten, hat der Verkäufer alle Rechte, Lizenzen, schriftlichen Einwilligungen (einschließlich der nach Abschnitt 7.3 (Richtlinie für gemeinschaftlich erstellte Verkäuferinhalte) erforderlichen) und Freigaben gesichert, die erforderlich sind, damit der Verkäufer dieses Eigentum Dritter in Verkäuferinhalten oder den gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalten verwenden kann, und für die spätere Nutzung und Verwertung dieser Verkäuferinhalte oder gemeinschaftlich erstellten Verkäuferinhalte im Rahmen dieser Vereinbarung.

    13. Die Verkäuferinhalte sind von zufriedenstellender Qualität, unter Berücksichtigung jeder Beschreibung der Verkäuferinhalte, des Preises und aller anderen relevanten Umstände, einschließlich etwaiger Aussagen oder Zusicherungen, die der Verkäufer über die Art der Verkäuferinhalte auf seinem Konto oder in Werbung macht.

    14. Die Verkäuferinhalte stellen keine Einzelperson dar, die zum Zeitpunkt der Produktion dieser Verkäuferinhalte unter 18 Jahre alt war.

    15. Der Verkäufer holt von allen in den Verkäuferinhalten dargestellten Personen (einschließlich des Verkäufers) eine schriftliche Einwilligung ein und bewahrt diese auf, die sich speziell auf die folgenden Bereiche bezieht: (a) Einwilligung, in den Verkäuferinhalten dargestellt zu werden; (b) Einwilligung in die öffentliche Verbreitung der Verkäuferinhalte und in das Hochladen der Verkäuferinhalte auf die Website; und (c) falls Verkäuferinhalte zum Herunterladen durch Käufer oder andere Nutzer bereitgestellt werden, Einwilligung, dass die Verkäuferinhalte heruntergeladen werden.

    16. Der Verkäufer überprüft die Identität und das Alter aller in den Verkäuferinhalten dargestellten Personen, um sicherzustellen, dass alle dargestellten Personen erwachsen sind, und kann auf Verlangen unterstützende Dokumente vorlegen.

  11. Datenschutz.Informationen darüber, wie FeetClub die personenbezogenen Daten des Verkäufers erhebt, nutzt und weitergibt, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie der Website. Der Verkäufer erkennt an, dass FeetClub die vom Verkäufer an FeetClub übermittelten Informationen, einschließlich einer Kopie des von einer Behörde ausgestellten Ausweises des Verkäufers, auf unbestimmte Zeit aufbewahren kann, falls die Informationen zur Einhaltung geltenden Rechts benötigt werden, oder in gutem Glauben, dass die Aufbewahrung oder Offenlegung dieser Informationen nach Ansicht von FeetClub billigerweise erforderlich ist, um (a) rechtlichen Verfahren nachzukommen, einschließlich zivil- und strafrechtlicher Vorladungen, gerichtlicher Anordnungen oder sonstiger zwingender Offenlegung; (b) diese Vereinbarung durchzusetzen; (c) auf Behauptungen einer Verletzung der Rechte Dritter zu reagieren, unabhängig davon, ob der Dritte ein Nutzer, eine Einzelperson oder eine Behörde ist; oder (d) die Rechte, das Eigentum oder die persönliche Sicherheit von FeetClub, der Nutzer der Website oder der Öffentlichkeit zu schützen.

  12. Nichtverunglimpfung.Während dieser Vereinbarung und für zwei Jahre nach ihrer Beendigung darf der Verkäufer gegenüber keiner Person oder Organisation oder in einem öffentlichen Forum oder im Internet oder auf einer Social-Media-Plattform verleumderische oder herabsetzende Bemerkungen, Kommentare oder Aussagen (schriftlich oder mündlich) über FeetClub oder seine Geschäfte (einschließlich der Website) oder über seine Geschäftsführer, Mitglieder, Mitarbeiter und Dienstleister sowie sonstige verbundene Dritte, jetzt oder in Zukunft, machen, veröffentlichen oder kommunizieren. Dieser Abschnitt schränkt den Verkäufer nicht ein und hindert ihn nicht daran, im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren oder einer Untersuchung durch FeetClub oder eine Behörde wahrheitsgemäße Aussagen zu machen.

  13. Beendigung

    1. Beendigung durch den Verkäufer; Kontolöschung.Der Verkäufer kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund beenden, indem er sein Konto löscht oder schließt.

    2. Beendigung durch das Unternehmen.FeetClub kann diese Vereinbarung und den Zugriff des Verkäufers auf die Website aus beliebigem Grund beenden, indem es dem Verkäufer eine Frist von 30 Tagen per E-Mail oder elektronischer Nachricht an das Konto des Verkäufers einräumt. FeetClub kann das Konto des Verkäufers sofort und ohne vorherige Ankündigung sperren, deaktivieren oder kündigen oder diese Vereinbarung mit dem Verkäufer beenden: (a) wenn der Verkäufer gegen diese Vereinbarung oder die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website verstößt; (b) wenn die Verkäuferinhalte gegen die 7.6 Richtlinie zur akzeptablen Nutzung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website, Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstoßen; (c) wenn die Verkäuferinhalte die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verletzen; (d) wenn der Verkäufer sich an betrügerischer, rechtswidriger oder verdächtiger Tätigkeit beteiligt; (e) wenn der Verkäufer ein Verhalten an den Tag legt, das die persönliche Sicherheit der Nutzer der Website oder der Öffentlichkeit bedroht oder geeignet ist, den Ruf und das Ansehen von FeetClub zu schädigen oder eine Haftung für FeetClub zu begründen; oder (f) wenn der Verkäufer anderweitig ein Verhalten an den Tag legt, das gegen Standards von Kreditkartenverbänden oder geltendes Recht verstößt.

    3. Wirkung der Beendigung.Mit der Beendigung erlischt das Recht des Verkäufers auf Zugriff auf die Website sowie alle von FeetClub gewährten Lizenzen, und FeetClub kann die Verkäuferinhalte auf jede angemessene Weise gemäß der Datenschutzrichtlinie behandeln (einschließlich durch deren Löschung), und der Verkäufer ist nicht mehr berechtigt, auf die Verkäuferinhalte zuzugreifen. Es gibt auf der Website keine technische Einrichtung, mit der der Verkäufer nach der Beendigung seines Kontos auf die Verkäuferinhalte zugreifen könnte. FeetClub überweist dem Verkäufer spätestens 45 Tage nach dem Datum der Beendigung und vorbehaltlich Abschnitt 8.2 (Einbehalte von Verkäufereinnahmen) alle ausstehenden und unbestrittenen, im Rahmen dieser Vereinbarung verdienten Verkäufereinnahmen. Darüber hinaus erkennt der Verkäufer an, dass FeetClub etwaige nach Abschnitt 17 (Entschädigung) entstandene Verluste mit etwaigen dem Verkäufer geschuldeten Verkäufereinnahmen verrechnen kann.

  14. Anerkennungen und Gewährleistungsausschlüsse

    1. FeetClub garantiert nicht den Geldbetrag, den der Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung durch seine Nutzung der Website und der Dienste (einschließlich des FeetClub-Empfehlungsprogramms) verdienen wird. Der Verkäufer erkennt an, dass vergangene Einnahmen keine ähnlichen zukünftigen Einnahmen garantieren oder nahelegen.

    2. Der Verkäufer übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Risiken, Folgen und Schäden, die sich aus seiner Interaktion oder Verbindung mit der Website ergeben, einschließlich der Risiken, die mit der Öffentlichkeit eines Auftretens im Internet verbunden sind; des Risikos der Aufzeichnung, Piraterie oder unbefugten Verbreitung von Verkäuferinhalten; oder des Risikos der Veröffentlichung der Identität des Verkäufers, einschließlich der Veröffentlichung der personenbezogenen Daten des Verkäufers.

    3. FeetClub gibt keine Gewährleistung – ausdrücklich oder konkludent – ab, dass:

      1. die Nutzung der Website oder der Dienste zeitgerecht, ununterbrochen oder fehlerfrei ist (sei es infolge technischen Versagens, Handlungen oder Unterlassungen Dritter oder anderer Ursachen) oder in Kombination mit anderer Hardware, Software, Systemen oder Daten funktioniert;

      2. die Website, die Materialien oder die Dienste die Anforderungen oder Erwartungen des Verkäufers erfüllen;

      3. die Website, die Materialien oder die Dienste zutreffend oder zuverlässig sind;

      4. FeetClub Fehler oder Mängel auf der Website beheben wird; oder

      5. die Server, die die Website verfügbar machen, frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten sind.

    4. FeetClub bietet die Website, die Materialien und die Dienste „wie besehen" und „wie verfügbar" an. FeetClub gibt keine Gewährleistung, weder ausdrücklich noch konkludent, in Bezug auf die Website, die Materialien oder die Dienste ab, einschließlich jeglicher konkludenter Gewährleistung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck und Nichtverletzung von Rechten. Keine mündliche oder schriftliche Beratung oder Information, die von FeetClub, der Website oder anderweitig erlangt wird, begründet eine hier nicht ausdrücklich genannte Gewährleistung.

  15. Haftungsbeschränkung

    1. FeetClub, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Dienstleister haften dem Verkäufer nicht für Vertragsbruchschäden, die FeetClub bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht billigerweise hätte vorhersehen können. FeetClub, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Dienstleister haften dem Verkäufer außerdem – unabhängig von der Haftungstheorie und selbst wenn FeetClub von der Möglichkeit dieser Schäden wusste oder hätte wissen müssen – nicht für Schäden aus einem der folgenden Punkte: (a) Personenschäden; (b) Schmerzen und Leiden; (c) seelische Belastung; (d) Nutzungsausfall; (e) Ausfall von Diensten; (f) entgangener Gewinn; (g) Umsatzeinbußen; (h) Verlust des Geschäftswerts; (i) Verlust von Verträgen; (j) Datenverlust; (k) Verlust der Privatsphäre; (l) Verlust von Geschäften oder Chancen; oder (m) Kosten für die Beschaffung von Ersatzdiensten im Zusammenhang mit der Website oder den Diensten.

    2. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 17 (Entschädigung) haftet keine Partei der anderen Partei für indirekte, beiläufige, besondere, gesetzliche, exemplarische oder Strafschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig von der Haftungstheorie und selbst wenn diese Partei von der Möglichkeit dieser Schäden wusste oder hätte wissen müssen, einschließlich Umsatzeinbußen oder entgangener erwarteter Gewinne oder entgangener Geschäfte.

    3. Die gesamte kumulative Haftung von FeetClub, seinen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Vertretern, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgebern und Dienstleistern gegenüber dem Verkäufer übersteigt nicht den höheren der folgenden Beträge: (a) den dem Verkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Gesamtbetrag und (b) 5.000 $, selbst wenn das Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

  16. Umfang der Ausschlüsse und Beschränkungen.Die in den Abschnitten 14 und 15 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang, jedoch nicht darüber hinaus. FeetClub beabsichtigt nicht, dem Verkäufer zwingende, ihm gesetzlich gewährte Schutzrechte zu entziehen. Da einige Gerichtsbarkeiten den Ausschluss bestimmter Gewährleistungen, die Beschränkung bestimmter Schäden oder andere Angelegenheiten untersagen können, gelten ein oder mehrere Ausschlüsse oder Beschränkungen möglicherweise nicht für den Verkäufer.

  17. Entschädigung

    1. Allgemein.Der Verkäufer muss FeetClub, seine Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber und Dienstleister (zusammen „entschädigte Parteien") für jeden Verlust einer entschädigten Partei entschädigen, der verursacht wird durch (a) die Nutzung der Website, der Materialien oder der Dienste durch den Verkäufer; (b) die Verkäuferinhalte; (c) das Versäumnis des Verkäufers, Steuern im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung verdienten Verkäufereinnahmen zu zahlen; (d) die Streitigkeit des Verkäufers mit einem Käufer oder einer anderen Person; (e) den Verstoß des Verkäufers gegen diese Vereinbarung, die Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website oder die Standardvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer; (f) die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte einer Person oder die Verletzung sonstiger Rechte Dritter durch den Verkäufer; (g) den Verstoß des Verkäufers gegen geltendes Recht oder Standards von Kreditkartenverbänden; (h) die unerlaubten Handlungen oder Unterlassungen des Verkäufers; oder (i) das rechtswidrige Verhalten des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Zahlung verpflichtet, wenn das vorsätzliche Fehlverhalten der entschädigten Partei den Verlust verursacht hat.

    2. Definitionen. „Verlust" bezeichnet einen Betrag, für den die entschädigte Partei rechtlich verantwortlich ist oder den sie in irgendeiner Form zahlt. Beträge umfassen zum Beispiel ein Urteil, einen Vergleich, eine Geldbuße, Schadensersatz, einstweilige Verfügungen, Entschädigung von Mitarbeitern, eine Wertminderung von Eigentum und Aufwendungen für die Verteidigung gegen einen Anspruch wegen eines Verlusts (einschließlich Honorare für Rechtsbeistände, Sachverständige und andere Berater). Ein Verlust kann materiell oder immateriell sein; kann aus Körperverletzung, Sachschäden oder anderen Ursachen entstehen; kann auf unerlaubter Handlung, Vertragsbruch oder einer anderen Haftungstheorie beruhen; und umfasst beiläufige, direkte und Folgeschäden. Ein Verlust ist „verursacht durch" ein Ereignis, wenn der Verlust ohne das Ereignis nicht eingetreten wäre, selbst wenn das Ereignis keine unmittelbare Ursache des Verlusts ist.

    3. Mitteilungspflicht der entschädigten Partei.Die entschädigte Partei benachrichtigt den Verkäufer vor dem 15. Geschäftstag, nachdem die entschädigte Partei von einem Anspruch wegen eines Verlusts, den der Verkäufer möglicherweise zu zahlen verpflichtet ist, Kenntnis erlangt oder billigerweise hätte Kenntnis erlangen müssen. Das Versäumnis der entschädigten Partei, den Verkäufer rechtzeitig zu benachrichtigen, beendet nicht die Verpflichtung des Verkäufers, außer in dem Umfang, in dem das Versäumnis die Fähigkeit des Verkäufers, den Anspruch zu verteidigen oder Verluste zu mindern, beeinträchtigt.

    4. Rechtliche Verteidigung eines Anspruchs.Die entschädigte Partei hat die Kontrolle über die Verteidigung eines Anspruchs wegen eines Verlusts (einschließlich dessen Beilegung), es sei denn, die entschädigte Partei weist den Verkäufer an, die Verteidigung zu kontrollieren. Wenn die entschädigte Partei den Verkäufer anweist, die Verteidigung zu kontrollieren, wird der Verkäufer ohne die schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keinen Rechtsstreit beilegen, wenn der Vergleich (1) der entschädigten Partei eine Strafe oder Beschränkung auferlegt, (2) ein Verschulden der entschädigten Partei einräumt oder (3) die entschädigte Partei nicht vollständig von der Haftung freistellt. Der Verkäufer und die entschädigte Partei werden bei einem Anspruch in gutem Glauben zusammenarbeiten.

    5. Keine Ausschließlichkeit.Die Rechte der entschädigten Parteien nach diesem Abschnitt 18 berühren nicht andere Rechte, die sie möglicherweise haben.

  18. Streitbeilegung

    1. Wahl des Gerichtsverfahrens.Jede Partei kann sich dafür entscheiden, die folgende Art von Fall oder Streitigkeit gerichtlich auszutragen: (a) eine Klage auf einstweilige Verfügung oder (b) eine Klage zur Durchsetzung der Einhaltung dieses Abschnitts 18.

    2. Schiedsverfahren. Die Parteien müssen alle Ansprüche und Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Website oder dieser Vereinbarung ergeben, durch ein verbindliches Online-/virtuelles Schiedsverfahren bei Arbitration Resolution Services, Inc. (ARS) (oder einem ähnlichen Online-Streitbeilegungsanbieter, falls ARS nicht verfügbar ist) beilegen. Die Parteien werden alle Regeln von ARS einhalten, wie sie auf dessen Website unter www.arbresolutions.com zu finden sind. Der Schiedsrichter und nicht ein bundesstaatliches, staatliches oder lokales Gericht oder eine Behörde hat die ausschließliche Befugnis, alle Streitigkeiten beizulegen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, Durchsetzbarkeit oder dem Zustandekommen dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich jeglicher Behauptung, dass diese Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar ist. Jede Partei ist für die Zahlung etwaiger mit dem Schiedsverfahren verbundener Einreichungs-, Verwaltungs- und Schiedsrichtergebühren verantwortlich. Der Schiedsrichter kann jede Form von Abhilfe gewähren, die vor einem ordentlichen Gericht oder einem Billigkeitsgericht verfügbar wäre, mit der Ausnahme, dass der Schiedsrichter keine Straf- oder exemplarischen Schäden oder anderweitig in dieser Vereinbarung beschränkte oder ausgeschlossene Schäden zuerkennen darf. Der Schiedsspruch umfasst die Kosten des Schiedsverfahrens, angemessene Rechtsanwaltsgebühren und angemessene Kosten für Sachverständige und andere Zeugen. Ein Urteil über einen in einem solchen Schiedsverfahren ergangenen Schiedsspruch kann bei jedem zuständigen Gericht ergehen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird weder eine Partei noch ein Schiedsrichter das Bestehen, den Inhalt oder die Ergebnisse eines Schiedsverfahrens nach dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Parteien offenlegen.

    3. Einstweilige Verfügung.Der Verkäufer erkennt an, dass ein Verstoß des Verkäufers gegen diese Vereinbarung einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen könnte, für den Schadensersatz ein unzureichendes Rechtsmittel wäre. Dementsprechend kann FeetClub, wenn ein Verstoß eintritt oder droht, eine einstweilige Verfügung, eine Unterlassungsverfügung oder ein anderes Billigkeitsrechtsmittel beantragen, in jedem Fall ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung oder sonstigen Sicherheit.

    4. Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand.Jede Partei verzichtet auf jegliche Behauptung, dass ein nach Abschnitt 18.4 eingeleitetes Verfahren vor einem unzweckmäßigen Forum eingeleitet wurde oder dass der Gerichtsstand dieses Verfahrens unzulässig ist.

    5. Erstattung von Aufwendungen.In allen Schieds- oder Gerichtsverfahren zwischen den Parteien, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist die obsiegende Partei berechtigt, von der anderen Partei zusätzlich zu jeglicher anderen zuerkannten Abhilfe alle Aufwendungen zu erstatten, die der obsiegenden Partei in diesen Verfahren entstehen, einschließlich Rechtsanwaltsgebühren und -kosten. Für die Zwecke dieses Abschnitts 18.5 bezeichnet „obsiegende Partei" für jedes Verfahren die Partei, zu deren Gunsten ein Spruch ergeht, mit der Ausnahme, dass, wenn in diesen Verfahren der Spruch zugunsten einer Partei bei einem oder mehreren Ansprüchen oder Widerklagen und zugunsten der anderen Partei bei einem oder mehreren anderen Ansprüchen oder Widerklagen ergeht, keine Partei die obsiegende Partei ist. Wenn ein Verfahren freiwillig abgewiesen wird oder im Rahmen der Beilegung dieser Streitigkeit abgewiesen wird, ist keine Partei die obsiegende Partei in diesem Verfahren.

    6. Verzicht auf Schwurgerichtsverfahren.Jede Partei verzichtet auf ihr Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren in allen Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben. Jede Partei kann diesen Verzicht bis einschließlich des ersten Verhandlungstages durchsetzen.

    7. Verzicht auf Sammelklagen.Die Parteien müssen alle Verfahren zur Beilegung einer Streitigkeit in jedem Forum ausschließlich auf individueller Basis führen. In keiner Streitigkeit sind weder der Verkäufer noch FeetClub berechtigt, Ansprüche von oder gegen andere Nutzer vor Gericht oder im Schiedsverfahren zu verbinden oder zusammenzufassen oder sich anderweitig an einem Anspruch als Klassenvertreter, Klassenmitglied oder in der Funktion eines privaten Generalstaatsanwalts zu beteiligen. Das Schiedsgericht wird die Ansprüche von mehr als einer Person nicht zusammenfassen und nicht anderweitig über irgendeine Form eines Vertreter- oder Klassenverfahrens entscheiden. Das Schiedsgericht hat keine Befugnis, die Durchsetzbarkeit dieses Verzichts auf Klassen-Schiedsverfahren zu prüfen, und jede Anfechtung des Verzichts auf Klassen-Schiedsverfahren kann nur vor einem zuständigen Gericht erhoben werden.

    8. Begrenzte Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen.Eine Partei darf einen Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt, nicht mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrunds geltend machen. Jeder nach einem Jahr geltend gemachte Anspruch ist ausgeschlossen.

  19. Allgemeines

    1. Gesamte Vereinbarung.Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Nutzungsbedingungsvereinbarung der Website die gesamte Vereinbarung der Parteien über ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Erörterungen, Verhandlungen, Vorschläge, Zusagen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien über den Gegenstand.

    2. Änderung.FeetClub kann diese Vereinbarung bei einer oder mehreren Gelegenheiten ändern, sofern Änderungen nicht für laufende Streitigkeiten oder Streitigkeiten gelten, die sich aus Ereignissen ergeben, die vor den veröffentlichten Änderungen eingetreten sind. FeetClub wird den Verkäufer über die Website oder per E-Mail über etwaige Änderungen dieser Vereinbarung benachrichtigen. Änderungen werden 15 Tage nach Veröffentlichung auf dieser Seite wirksam („Datum des Inkrafttretens"). Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, diese Seite regelmäßig auf Änderungen dieser Vereinbarung zu überprüfen. Wenn der Verkäufer die Website nach dem Datum des Inkrafttretens weiterhin nutzt, wird FeetClub die fortgesetzte Nutzung der Website durch den Verkäufer als Annahme betrachten. Wenn der Verkäufer nicht einverstanden ist, besteht sein einziges Rechtsmittel darin, die Nutzung der Website und der Dienste einzustellen und diese Vereinbarung vor dem Datum des Inkrafttretens zu beenden.

    3. Abtretung und Übertragung.Diese Vereinbarung ist persönlich für den Verkäufer. Der Verkäufer wird keine seiner Rechte abtreten oder eine Leistung aus dieser Vereinbarung übertragen, außer mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FeetClub. FeetClub kann jedes seiner Rechte abtreten oder jede Leistung aus dieser Vereinbarung ohne die Zustimmung des Verkäufers übertragen. Jede vermeintliche Abtretung von Rechten oder Übertragung von Leistungen durch den Verkäufer unter Verstoß gegen diesen Abschnitt 19.3 ist nichtig.

    4. Verzichte.Wenn FeetClub ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht ausübt oder durchsetzt, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar. Jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von FeetClub unterzeichnet ist.

    5. Salvatorische Klausel. Wenn ein Teil dieser Vereinbarung für nicht durchsetzbar oder ungültig erklärt wird, bleibt der Rest weiterhin gültig und durchsetzbar.

    6. Mitteilungen

      1. Mitteilung an FeetClub.Der Verkäufer kann FeetClub per E-Mail an [email protected] benachrichtigen, sofern auf der Website keine andere E-Mail-Adresse für Mitteilungen angegeben ist. FeetClub kann seine Kontaktinformationen bei einer oder mehreren Gelegenheiten ändern, indem es die Änderung auf der Website veröffentlicht. Bitte überprüfen Sie die Website auf die aktuellsten Informationen zum Versand von Mitteilungen an FeetClub.

      2. Mitteilung an den Verkäufer.Der Verkäufer willigt ein, jede Mitteilung von FeetClub in elektronischer Form zu erhalten, entweder (1) per E-Mail an die im Konto des Verkäufers angegebene E-Mail-Adresse oder (2) durch Veröffentlichung der Mitteilung an einer zu diesem Zweck gewählten Stelle auf der Website. Der Verkäufer kann seine Kontaktinformationen bei einer oder mehreren Gelegenheiten ändern, indem er die Kontaktinformationen in seinem Konto aktualisiert.

    7. Anwendbares Recht.Französisches Recht (einschließlich seiner Verjährungsfristen) regelt alle Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich ihrer Gültigkeit, Auslegung, Ausgestaltung, Erfüllung und Durchsetzung, ohne dass seinen kollisionsrechtlichen Grundsätzen Wirkung verliehen wird.

    8. Höhere Gewalt.FeetClub ist nicht für ein Versäumnis der Leistung verantwortlich, wenn unvorhergesehene Umstände oder Ursachen außerhalb seiner angemessenen Kontrolle seine Leistung verzögern oder weiterhin verzögern, einschließlich (a) höherer Gewalt, einschließlich Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Hurrikane, tropische Stürme oder andere Naturkatastrophen; (b) Krieg, Aufruhr, Brandstiftung, Embargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden oder Terrorismus; (c) Glasfaserkabelbrüche; (d) Streiks oder Engpässe bei Transport, Einrichtungen, Treibstoff, Energie, Arbeitskräften oder Materialien; (e) Ausfall der Telekommunikations- oder Informationsdiensteinfrastruktur; und (f) Hacking, SPAM oder ein Ausfall eines Computers, Servers, Netzwerks oder einer Software.

    9. Keine Drittbegünstigten.Mit Ausnahme der entschädigten Parteien, die Drittbegünstigte des Abschnitts 17 (Entschädigung) dieser Vereinbarung sind und das Recht haben, Abschnitt 17 (Entschädigung) durchzusetzen, verleiht diese Vereinbarung keiner anderen Person als den Parteien dieser Vereinbarung Rechte oder Rechtsmittel, und die Parteien beabsichtigen dies auch nicht.

    10. Elektronische Signatur.Der Verkäufer erkennt an, dass jede Bestätigung, Zustimmung oder Vereinbarung, die der Verkäufer über die Website als Reaktion auf eine Aufforderung sendet, den Verkäufer bindet. Wenn der Verkäufer auf eine Schaltfläche oder ein Eingabefeld mit der Aufschrift „Ich stimme zu", „Ich willige ein" oder einer ähnlich formulierten Bezeichnung mit einer Maus, einem Tastenanschlag oder einem anderen Gerät klickt, ist diese Handlung das rechtliche Äquivalent der handschriftlichen Unterschrift des Verkäufers und bindet den Verkäufer auf dieselbe Weise.

    11. Einwilligung in die elektronische Kommunikation.Durch die Nutzung der Website willigt der Verkäufer ein, Mitteilungen von FeetClub elektronisch zu erhalten, einschließlich E-Mails und Nachrichten, die in das Konto des Verkäufers auf der Website eingestellt werden. Der Verkäufer erkennt an, dass alle Mitteilungen, die FeetClub dem Verkäufer elektronisch bereitstellt, jegliche gesetzliche Anforderung erfüllen, dass diese Mitteilungen schriftlich erfolgen. Wenn der Verkäufer seine Einwilligung in den Erhalt elektronischer Mitteilungen von FeetClub jederzeit widerrufen möchte, kann der Verkäufer FeetClub unter [email protected] über seinen Widerruf der Einwilligung benachrichtigen.

Contact

Company

LORDLY SASU

SIREN Number

989 287 271

Business Hours

Monday - Saturday: 10am - 5pm (Paris time)

Response Time

Within 24 hours (business days)