Bedingungen des Empfehlungsprogramms

Gefällt dir FeetClub? Verdiene Prämien, indem du andere wirbst! Unsere Empfehlungsbedingungen erklären, wie es funktioniert, wie Auszahlungen erfolgen und was erlaubt ist, damit alles für alle fair und lohnend bleibt.

Datum des Inkrafttretens: 17. Oktober 2025

Diese Bedingungen des Empfehlungsprogramms sind zusätzliche Bedingungen, die gelten, wenn du das Empfehlungsprogramm von FeetClub nutzt („FeetClub-Empfehlungsprogramm“). Diese Bedingungen des Empfehlungsprogramms sind Bestandteil deiner Vereinbarung mit uns.

1. Definitionen

In diesen Bedingungen des Empfehlungsprogramms haben definierte Begriffe die gleiche Bedeutung wie im Verkäufervertrag. Darüber hinaus:

  • „Werbender Nutzer“ bedeutet „du“ oder „dein“; und
  • „Geworbener Verkäufer“ bezeichnet die Person, die der Website über den eindeutigen Empfehlungslink des Werbenden Nutzers als Verkäufer beitritt.

2. FeetClub-Empfehlungsprogramm

FeetClub bietet ein Empfehlungsprogramm an, mit dem bestehende Nutzer Personen vorstellen können, die daran interessiert sind, Verkäufer auf der Website zu werden, und von FeetClub Empfehlungszahlungen erhalten, die gemäß diesen Bedingungen berechnet und begrenzt werden.

3. Regeln des FeetClub-Empfehlungsprogramms

  1. Nur Nutzer mit einem aktuellen Nutzerkonto können am FeetClub-Empfehlungsprogramm teilnehmen. Wenn das Konto eines Nutzers von uns aus irgendeinem Grund gesperrt oder gekündigt oder vom Nutzer gelöscht wurde, ist dieser Nutzer nicht zur Teilnahme am FeetClub-Empfehlungsprogramm berechtigt.
  2. Du musst auf deiner Nutzerkontoseite ein Bankkonto oder die Angaben zu einer Zahlungsmethode deines Bankkontos oder deiner Zahlungsmethode hinzufügen, um Empfehlungszahlungen im Rahmen des FeetClub-Empfehlungsprogramms zu erhalten.
  3. Jeder Nutzer verfügt über einen eindeutigen Empfehlungslink (der über dein Nutzerkonto zugänglich ist), den der Nutzer mit anderen teilen kann. Wenn du deinen eindeutigen Empfehlungslink teilst, darfst du dich nicht als FeetClub ausgeben oder den Eindruck erwecken, dass dein Empfehlungslink von uns geteilt oder beworben wird. Du darfst Google Ads oder eine vergleichbare Werbeplattform oder einen Suchmaschinen-Werbedienst nicht nutzen, um deinen eindeutigen Empfehlungslink zu teilen oder zu bewerben. Auf unsere Aufforderung hin musst du die Methoden, mit denen du deinen eindeutigen Empfehlungslink teilst, im Feld Bio/Website deines FeetClub-Kontos offenlegen.
  4. Der Geworbene Verkäufer muss auf deinen eindeutigen Empfehlungslink klicken und sich dann mit demselben Browser auf der Website registrieren, mit dem er auf deinen eindeutigen Empfehlungslink geklickt hat. Wenn sich jemand auf der Website auf andere Weise als über deinen eindeutigen Empfehlungslink registriert, verknüpfen wir dieses Konto nicht mit deiner Empfehlung, und es werden dir keine Empfehlungszahlungen geleistet.
  5. Der Geworbene Verkäufer darf vor dem Klicken auf deinen eindeutigen Empfehlungslink kein Nutzerkonto auf der Website eröffnet haben (weder unter demselben noch unter einem anderen Namen). Ist der Geworbene Verkäufer derzeit Nutzer der Website oder war er es zuvor, werden dir für die Empfehlung keine Empfehlungszahlungen geleistet.
  6. Wenn der Geworbene Verkäufer mehr als ein Nutzerkonto einrichtet, leisten wir dir Empfehlungszahlungen nur für das erste Verkäufer-Abonnement, das der Geworbene Verkäufer über sein erstes Nutzerkonto erwirbt. Für weitere vom Geworbenen Verkäufer eingerichtete Nutzerkonten werden dir keine Empfehlungszahlungen geleistet.
  7. Wir leisten dir keine Empfehlungszahlungen für die Empfehlung eines Geworbenen Verkäufers, von dem wir feststellen, dass er dir gehört oder von dir betrieben wird oder in einer geschäftlichen Beziehung zu dir steht. Du stellst alle von uns angeforderten Informationen bereit, damit wir feststellen können, ob der Geworbene Verkäufer dir gehört oder von dir betrieben wird oder ob zwischen dir und dem Geworbenen Verkäufer eine geschäftliche Beziehung besteht.
  8. Wenn du als Werbender Nutzer die Website in irgendeiner Weise bewirbst, (i) wirst du kein falsches Bild von der Website, den über die Website bereitgestellten Diensten, Programmen und Inhalten (einschließlich Verkäuferinhalten), ihren Nutzern oder dem Nutzungsbedingungsvertrag bzw. dem Verkäufervertrag der Website vermitteln; und (ii) wirst du keine Aussagen treffen, die einem potenziellen Verkäufer nahelegen, dass der potenzielle Verkäufer aus seiner Nutzung der Website einen bestimmten Geldbetrag (oder überhaupt Geld) verdienen wird, noch Aussagen über die voraussichtliche Anzahl von Käufern treffen.
  9. Es ist rechtswidrig, wenn FeetClub oder ein Teilnehmer am FeetClub-Empfehlungsprogramm (einschließlich Werbender Nutzer und Geworbener Verkäufer) jemanden dazu bewegt, eine Zahlung zu leisten, indem Vorteile dafür versprochen werden, dass andere dazu gebracht werden, dem FeetClub-Empfehlungsprogramm beizutreten. Lass dich nicht durch Behauptungen täuschen, dass durch die Teilnahme am FeetClub-Empfehlungsprogramm leicht hohe Einnahmen erzielt werden können.

4. Empfehlungszahlungen

Berechnung der Empfehlungszahlung; Kosten der Empfehlungszahlung.

Sobald ein Geworbener Verkäufer gemäß den oben beschriebenen Regeln des FeetClub-Empfehlungsprogramms ein registrierter Nutzer der Website geworden ist, zahlt FeetClub dem Werbenden Nutzer eine Empfehlungszahlung in Höhe von 80 % jeder vom Geworbenen Verkäufer gezahlten Verkäufer-Abonnementgebühr. FeetClub, nicht der Geworbene Verkäufer, trägt die Kosten der Empfehlungszahlung. Beispiel: Nutzer A teilt den Empfehlungslink mit Nutzer B. Nutzer B meldet sich mit dem Link von Nutzer A an und erwirbt ein Verkäufer-Abonnement für 100 $. Nutzer A erhält für jede vom Geworbenen Verkäufer geleistete Abonnementzahlung eine Zahlung von 80 $ (80 % der Abonnementgebühr).

Steuern.

Alle von uns an dich zu leistenden Empfehlungszahlungen verstehen sich einschließlich etwaiger Steuern.

Auszahlungen.

Um Empfehlungszahlungen erhalten zu können, musst du zunächst eine der von der Website in deinem Wohnsitzland angebotenen Auszahlungsmethoden wählen. Die dir zustehende Empfehlungszahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des ersten Verkäufer-Abonnementkaufs durch den Geworbenen Verkäufer überwiesen.

5. Rechte von FeetClub in Bezug auf das Empfehlungsprogramm

  1. Wurden Empfehlungszahlungen fehlerhaft geleistet, sind wir berechtigt, die zu Unrecht gezahlten Beträge von dem Nutzer zurückzufordern, an den die zu Unrecht gezahlten Beträge geleistet wurden.
  2. Wir können von dir oder von Geworbenen Verkäufern oder von beiden verlangen, uns einen Ausweis und sonstige von uns vernünftigerweise benötigte Informationen vorzulegen, um jede zu leistende Empfehlungszahlung und die Person, an die eine Empfehlungszahlung zu leisten ist, zu überprüfen. Werden von uns angeforderte Informationen nicht vorgelegt, kann dies dazu führen, dass du deinen Anspruch auf Empfehlungszahlungen für den betreffenden Geworbenen Verkäufer verlierst.
  3. Wir können jeden Aspekt des FeetClub-Empfehlungsprogramms (einschließlich der Berechnung der Empfehlungszahlungen) jederzeit ändern oder das FeetClub-Empfehlungsprogramm jederzeit einstellen, jedoch wird keine Änderung einem Werbenden Nutzer Empfehlungszahlungen entziehen, die bereits auf der Grundlage von Abonnementzahlungen verdient wurden, die von Geworbenen Verkäufern vor Inkrafttreten der Änderungen geleistet wurden.

6. Umstände, unter denen wir Empfehlungszahlungen einbehalten können

Wir können jeden Teil der dem Werbenden Nutzer zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Empfehlungszahlungen einbehalten: (i) wenn wir der Ansicht sind, dass du einen Teil des Nutzungsbedingungsvertrags oder des Verkäufervertrags schwerwiegend oder wiederholt verletzt hast oder verletzt haben könntest; (ii) wenn du versuchst oder androhst, einen Teil des Nutzungsbedingungsvertrags oder des Verkäufervertrags in einer Weise zu verletzen, die schwerwiegende Folgen für uns oder einen anderen Nutzer hat oder haben könnte (einschließlich eines tatsächlichen oder möglichen Schadens, der uns oder einem anderen Nutzer entsteht); oder (iii) wenn wir vermuten, dass ein Teil der dir zustehenden Empfehlungszahlungen aus rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit resultiert, sei es durch dich oder durch den Geworbenen Verkäufer, und zwar so lange, wie es erforderlich ist, um die tatsächlichen, angedrohten oder vermuteten Verletzungen durch dich oder die vermutete rechtswidrige oder betrügerische Tätigkeit (je nach Sachlage) zu untersuchen. Wenn wir nach unserer Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass (i) du einen Teil des Nutzungsbedingungsvertrags oder Verkäufervertrags schwerwiegend oder wiederholt verletzt hast; (ii) du versucht oder angedroht hast, einen Teil des Nutzungsbedingungsvertrags oder Verkäufervertrags in einer Weise zu verletzen, die schwerwiegende Folgen für uns oder einen anderen Nutzer hat oder haben könnte (einschließlich eines tatsächlichen oder möglichen Schadens, der uns oder einem anderen Nutzer entsteht); oder (iii) ein Teil der dir zustehenden Empfehlungszahlungen aus rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit resultiert, können wir dich darüber informieren, dass du deine Empfehlungszahlungen ganz oder teilweise verwirkt hast.

Wir können außerdem die dir zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Empfehlungszahlungen ganz oder teilweise einbehalten, wenn wir Kenntnis davon erhalten, dass du Empfehlungszahlungen besichert, belastet, verpfändet, abgetreten oder anderweitig zugelassen hast, dass ein Pfandrecht an ihnen begründet wird. Wir sind nicht verpflichtet, Empfehlungszahlungen an dritte Pfandgläubiger zu leisten, und können die Zahlung der Verkäufereinnahmen einbehalten, bis das Pfandrecht aufgehoben wurde.

Wir tragen dir gegenüber keine Verantwortung, wenn wir eine dir im Rahmen des FeetClub-Empfehlungsprogramms zustehende Zahlung einbehalten oder verwirken lassen, sofern wir nach diesen Empfehlungsbedingungen dazu berechtigt sind.

Wenn wir einen Teil der dir zustehenden Empfehlungszahlungen einbehalten und feststellen, dass ein Teil der von uns einbehaltenen Empfehlungszahlungen nicht mit Verletzungen des Nutzungsbedingungsvertrags oder des Verkäufervertrags durch dich oder mit vermuteter rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit zusammenhängt, können wir veranlassen, dass dir der Teil der Empfehlungszahlungen ausgezahlt wird, der nicht mit Verletzungen des Nutzungsbedingungsvertrags oder des Verkäufervertrags durch dich oder mit vermuteter rechtswidriger oder betrügerischer Tätigkeit zusammenhängt. Sind wir jedoch der Ansicht, dass deine Verletzung(en) des Nutzungsbedingungsvertrags oder des Verkäufervertrags uns einen Schaden verursacht oder verursachen könnte(n), können wir alle dir zustehenden, aber noch nicht ausgezahlten Empfehlungszahlungen einbehalten und diese Beträge mit etwaigen von uns erlittenen Verlusten verrechnen.

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